Entscheidungshilfen zur Planung von Busreisen
Information für Vereine und Schulen
Wir freuen uns, dass Sie eine Busreise unternehmen und einen Bus anmieten möchten, um mit Ihrer Schulklasse, Ihrem Verein oder anderen Organisationen einen Tagesausflug oder eine mehrtägige Fahrt zu unternehmen!
Sie haben sich nicht nur für ein sehr bequemes, sondern auch für das umweltfreundlichste und sicherste Verkehrsmittel entschieden.
Achten Sie bitte beim Planen darauf, dass Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten müssen!
Die gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten dienen Ihrer eigenen Sicherheit! Ihre Einhaltung wird durch Straßen- und Betriebskontrollen regelmäßig scharf kontrolliert. Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die Sanktionen bei Straßenkontrollen reichen bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.
Zum 11. April 2007 ist eine neue europäische Verordnung in Kraft getreten, die die maximal möglichen Einsatzzeiten für das Fahrpersonal neu regelt.
Diese neue Verordnung enthält darüber hinaus einen erweiterten Haftungstatbestand in Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung. Bitte beachten Sie, dass zukünftig auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen.
Dies bedeutet, dass auch Vereine sowie Veranstalter von Werbefahrten, Lesereisen oder Schüler- und Klassenfahrten künftig für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für eventuell daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden könnten.
| Kurzpausen / Lenkzeitunterbrechung | Tägliche Lenkzeit | Ruhezeiten |
|---|---|---|
| Unabhängig von den Bedürfnissen der Fahrgäste, muss der Fahrer nach einer Lenkzeit von 4½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Unterbrechung darf auch in zwei Abschnitten von mindestens 15 Minuten und mindestens 30 Minuten aufgeteilt werden. |
Innerhalb einer Woche darf der Fahrer an zwei Tagen jeweils maximal 10 Stunden lenken und an den restlichen Tagen höchstens 9 Stunden. (Die Pausen und Ruhezeiten sind natürlich einzuhalten.) Nach spätestens 6 Einsatztagen muss eine Wochenruhezeit eingelegt werden, die mindestens 24 Stunden betragen muss. Innerhalb von 2 Wochen muss dem Fahrer eine Wochenruhezeit von mindestens 45 ununterbrochenen Stunden gewährt werden. |
Ein Fahrer muss während 24 Stunden grundsätzlich eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden in einem Stück einhalten. Demnach darf ein Fahrer täglich maximal 13 Stunden (von Reisebeginn bis Reiseende) eingesetzt werden. In besonderen Fällen darf die Tagesruhezeit auf 9 Stunden reduziert werden. Ist eine Einsatzzeit von mehr als 15 Stunden erforderlich, dann kann dies mit einer Zweimannfahrerbesetzung realisiert werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Busunternehmen! |