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Arbeitszeiten und Vorschriften

Was muss ich als Besteller bei den Lenk- und Ruhezeiten beachten?

Die gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten dienen Ihrer eigenen Sicherheit! Ihre Einhaltung wird durch Straßen- und Betriebskontrollen regelmäßig streng kontrolliert. Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die Sanktionen bei Straßenkontrollen reichen bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.

2007 ist eine europäische Verordnung in Kraft getreten, die die maximal möglichen Einsatzzeiten für das Fahrpersonal regelt.

Diese Verordnung enthält darüber hinaus einen erweiterten Haftungstatbestand in Bezug auf die Einhaltung der Tageslenkzeit, Wochenlenkzeit, Tagesruhezeit und Wochenruhezeit sowie der Lenkzeitunterbrechung. Bitte beachten Sie, dass zukünftig auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die EG-Sozialvorschriftenverordnung verstoßen.

Achten Sie bitte bei der Planung darauf, dass Busfahrer/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einhalten müssen! Dies bedeutet, dass auch Vereine sowie Veranstalter von Lesereisen oder Schüler- und Klassenfahrten für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für eventuell daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden könnten.

Wann muss ein Fahrer eine Pause einlegen?

Unabhängig von den Bedürfnissen der Fahrgäste, muss der Fahrer nach einer Lenkzeit von 4½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen.

Diese Lenkzeitunterbrechung darf auch in zwei Abschnitten von aufgeteilt werden:
1. Pause mindestens 15 Minuten und dann
2. Pause mindestens 30 Minuten

Wieviele Stunden darf ein Fahrer täglich lenken?

Innerhalb einer Woche darf der Fahrer unter Berücksichtigung der Lenkzeitunterbrechungen an zwei Tagen jeweils maximal 10 Stunden lenken, an den restlichen Tagen höchstens 9 Stunden.

Nach spätestens 6 Einsatztagen muss eine Wochenruhezeit eingelegt werden, die mindestens 24 Stunden betragen muss.

Innerhalb von 2 Wochen muss dem Fahrer eine Wochenruhezeit von mindestens 45 ununterbrochenen Stunden gewährt werden.

FAQ

Zu welchem Anlass kann ich bei e-weinzierl Reisebusse mieten?

Generell ist uns keine Fahrt zu kurz oder zu weit. Ob es einmal um den Kölner Dom gehen soll, zu einem Betriebsausflug, einer Klassenfahrten, einem Event oder mit mehreren Bussen zu einem Besuch nach München; durch unseren großen Fuhrpark können wir Ihnen immer das passende Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Ich würde gerne bei e-weinzierl gemäß dem Angebot chartern. Ein anderes Busunternehmen hat mir aber einen niedrigeren Preis angeboten. Was tun?

e-weinzierl ist immer bemüht, seinen Kunden den besten Preis am Markt anzubieten. Sollte Ihnen ein anderes Unternehmen einen niedrigeren Preis anbieten, bitte kontaktieren Sie uns. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen die Angebote vergleichen.

Bitte bedenken Sie:
Das billigste Angebot ist nicht automatisch auch das günstigste.
Unser professionelles Management und erfahrene, gut geschulte Fahrer sind ein Garant für hohe Qualität. Moderne, umweltfreundliche Fahrzeuge und deren Wartung haben schließlich ihren Preis.

Darüber hinaus können wir Ihnen eine 100-prozentige Durchführungsgarantie auf die bestellte Leistung geben. Und sollte mal ein Fahrzeug ausfallen, sind wir durch die Größe des Fuhrparks und unser weitreichenden Netzwerks in der Lage, innerhalb kürzester Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

Wie kalkuliert e-Weinzierl den Angebotspreis?

Die wichtigsten Faktoren für die Kalkulation eines Angebotes sind: Busgröße, Fahrtstrecke, Fahrtdauer (eventuell ein zweiter Fahrer) und auch der Reisetermin. Unabhängig von den genannten Punkten werden wir immer versuchen, für Sie das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen.

Wer wartet die Busse?

In unserer eigenen Werkstatt werden unsere Fahrzeuge regelmäßig gewartet. Der TÜV Rheinland übernimmt alle regelmäßigen Untersuchungstermine und nutzt hierzu unseren betriebseigenen Bremsenprüfstand.

Fundsachen

Sie haben etwas im Bus liegen gelassen? Gegenstände, die wir nach einer Reise finden, werden in unserem Fundbüro für Sie gesammelt.

Wenden Sie sich einfach an unser Büro: + 49 (0) 221 / 9364410
(Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr)

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